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   VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12   

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https://dejure.org/2013,27128
VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12 (https://dejure.org/2013,27128)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.09.2013 - 2 A 3056/12 (https://dejure.org/2013,27128)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. September 2013 - 2 A 3056/12 (https://dejure.org/2013,27128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs 2 Nr 7 SG; § 55 Abs 1 SG; § 56 Abs 4 S 1 Nr 1 SG; § 56 Abs 4 S 3 SG
    Ausbildungsgeld; Bemessungsgrundsätze; besondere Härte; Entlassung; Erstattung von Kosten des Studiums; Kriegsdienstverweigerung; Sanitätsoffizier; Zeitsoldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.07.1996 - 2 B 80.96

    Recht der Soldaten: Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Nach seinem Antrag vom 24.05.2002 hätte er jedenfalls sogleich auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.1996 (2 B 80.96) aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen werden müssen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.1996 (2 B 80/96), in dem unter Randnummer 12 festgehalten wird, dass einem auf § 46 Abs. 3 Satz 3 oder § 55 Abs. 3 SGB gestützten Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis zu entsprechen sein wird, wenn dieser Antrag zu dem Zweck gestellt wird, gestützt auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu stellen.

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Dieser Vorteil besteht in den ersparten Kosten, die der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr hätte aufwenden müssen, um die während der Ausbildung bei der Bundeswehr gewonnenen und in seinem weiteren Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten zu erlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 2 B 49/96 -, NVwZ-RR 1996, 309 [m. w. N.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 10 A 11919/04

    Gewissensentscheidung nicht glaubhaft gemacht: OVG lehnt vorzeitige Entlassung

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Dieses Merkmal ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem der Gesetzgeber aus dem Gedanken der Zumutbarkeit heraus eine Einzelfallgerechtigkeit ermöglicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10

    Antrag auf Entlassung aus den Soldatenverhältnis auf Zeit wegen

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Im Entlassungsverfahren war aber zu prüfen, ob dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.1996 - 4 S 1485/95 -.; Thüringer OVG, Urteil vom 17.05.2010 - 2 KO 63/10- juris).
  • VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95

    Nachbarschutz gemäß VwGO § 80a gegen überdimensionalen, einseitigen Anbau an ein

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Dieser Vorteil besteht in den ersparten Kosten, die der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr hätte aufwenden müssen, um die während der Ausbildung bei der Bundeswehr gewonnenen und in seinem weiteren Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten zu erlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 2 B 49/96 -, NVwZ-RR 1996, 309 [m. w. N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95

    Vorzeitige Entlassung eines freiwillig Sanitätsdienst leistenden Soldaten auf

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
    Im Entlassungsverfahren war aber zu prüfen, ob dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.1996 - 4 S 1485/95 -.; Thüringer OVG, Urteil vom 17.05.2010 - 2 KO 63/10- juris).
  • VG München, 13.12.2013 - M 21 K 12.700

    Erstattung von Ausbildungskosten (Studium an einer Universität der Bundeswehr)

    Die - in der Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzte - Befugnis zur Geltendmachung des Rückforderungsbetrags durch Leistungsbescheid (sog. VA-Befugnis) ergibt sich jedenfalls mittelbar aus § 56 Abs. 4 Satz 1 SG (vgl. auch: BVerwG v. 30.03.2006, Az. 2 C 18.05; BVerwG v. 30.03.2006, Az. 2 C 19.05; HessVGH v. 28.11.2008, Az. 1 UZ 2203/07; OVG Münster v. 22.08.2013, Az. 1 A 2278/11; VG München v. 21.06.2013, Az. M 21 K 11.4430; VG München vom 25.04.2007, Az. M 9 K 05.1964; VG Hannover v. 13.09.2013, Az. 2 A 3056/12).

    Als mittelbare Ausbildungskosten sind ferner die ersparten Lebenshaltungskosten sowie die Kosten für die Krankenversicherung zu erstatten (ebenso: BVerwG v. 30.03.2006, Az. 2 C 18.05, Rn. 15 ff. bei juris; BVerwG v. 30.03.2006, Az. 2 C 19.05, Rn. 15 ff. bei juris; HessVGH v. 28.11.2008, Az. 1 UZ 2203/07, Rn. 6, 10 bei juris; BayVGH v. 25.04.2008, Az. 15 ZB 07.710; VG München vom 25.04.2007, Az. M 9 K 05.1964; VG München v. 21.06.2013, Az. M 21 K 11.4430; VG Hannover v. 13.09.2013, Az. 2 A 3056/12).

    Die Argumentation des Klägers, die Ausbildung durch die Bundeswehrhochschule sei im Vergleich zu Studienausbildungen an zivilen Hochschulen weniger wert, ist unbehelflich: Es steht außer Frage, dass der Kläger mit dieser Ausbildung auch auf dem zivilen Markt eine Arbeitsstelle finden kann, zumal die vom Kläger im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erklärungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse belegen, dass der Kläger tatsächlich eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU ... gefunden hat (vgl. VG Hannover v. 13.09.2013, Az. 2 A 3056/12, Rn. 44 bei juris).

  • VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes;

    Daran ist nichts auszusetzen (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 13. September 2013 - 2 A 3056/12 -, juris Rn. 52).
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